Schwimmbad mit geöffnetem Dach
INFO: Seitdem 04.03. sind die Einlassregeln aufgehoben. Lediglich die FFP2-Maskenpflicht (bis zur Umkleide bzw. Sitzplatz) und die Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden.
Aktuelle 3G-Einlassregelung:
Ab Donnerstag, 24.02.2022 gilt im Bereich des Schwimmbades (Schwimmbad, Sauna, Sole) die 3G-Regelung – das bedeutet, es werden geimpfte, genesene oder getestete Gäste eingelassen. – In der therme~lounge gilt noch die 2G-Regelung.
Der Status „vollständig geimpft“ muss durch ein digitales Impfzertifikat in Verbindung mit einem Lichtbildausweis oder dem Impfpass mit einem Lichtbildausweis nachgewiesen werden; der Status „genesen“ durch eine Genesenenbescheinigung mit einem Lichtbildausweis oder „getestet“ durch einen gültigen Antigen-Schnelltest (keinen Selbsttest), ebenfalls in Verbindung mit einem Lichtbildausweis .
Testmöglichkeiten gibt es am Schnelltestzentrum in den Räumen des Sport- und Gesundheitszentrums vom MTV oder im Vitadrom.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen lt. gültiger Verordnung keinen Nachweis und keinen Test. Info: Um das Alter eines Jugendlichen richtig einschätzen zu können, empfehlen wir allen Jugendlichen ihren Ausweis bzw. Schülerausweis mitzuführen.
Eine Dokumentation der Kontaktdaten per Luca-, Corona-App oder Kontaktformular ist freiwillig.
Bitte beachten Sie, dass die Abstandsregelung eingehalten werden muss und ab 14 Jahre eine FFP 2 Maske bis zu den Umkleiden bzw. Sitzplätzen getragen werden muss.
Durch die 3G-Regelung möglich:
Einschränkungen unserer Angebote:
Wir hoffen, dass wir bald wieder alle Gäste ohne Einschränkungen in der Soltau Therme Willkommen heißen können.
Bleiben Sie gesund – Ihre Soltau Therme