Paar sitzt zusammen in der Kelo-Sauna und unterhalten sich
Aktuelle 2G-Einlassregelung:
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeitern ist uns wichtig. Daher gilt ab Freitag, 15.10.2021 in der gesamten Soltau Therme die 2G-Regelung – das bedeutet, es werden nur geimpfte oder genesene Gäste eingelassen.
Der Status „vollständig geimpft“ muss durch ein digitales Impfzertifikat in Verbindung mit einem Lichtbildausweis oder dem Impfpass mit einem Lichtbildausweis nachgewiesen werden; der Status „genesen“ durch eine Genesenenbescheinigung, ebenfalls in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
Schwangere/Stillende oder andere Personen, bei denen eine Impfung aus belegbaren Gründen nicht möglich ist, müssen den Mutterpass bzw. eine entsprechende Bescheinigung sowie einen gültigen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Auch diese Gäste müssen einen Lichtbildausweis vorzeigen.
Testmöglichkeiten gibt es am Schnelltestzentrum in den Räumen des Sport- und Gesundheitszentrums vom MTV am Stubbendorffweg 8, hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen lt. gültiger Verordnung keinen 2G-Nachweis und keinen Test. Info: Um das Alter eines Jugendlichen richtig einschätzen zu können, empfehlen wir allen Jugendlichen ihren Ausweis bzw. Schülerausweis mitzuführen.
PLUS Dokumentation der Kontaktdaten per Luca-, Corona-App oder Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, dass die Abstandsregelung wieder eingehalten werden muss und ab 14 Jahre eine FFP 2 Maske bis zu den Umkleiden bzw. Sitzplätzen getragen werden muss.
Durch die 2G-Regelung möglich:
Einschränkungen unserer Angebote:
Wir hoffen, dass wir bald wieder alle Gäste ohne Einschränkungen in der Soltau Therme Willkommen heißen können.
Bleiben Sie gesund – Ihre Soltau Therme